Photovoltaik-Anlagen / Antragsbestimmungen

Der Stiftungsrat freut sich sehr Photovoltaik-Anlagen substanziell zu unterstützen. Er ist überzeugt, dass die Förderung für den Bau von PV-Anlagen die Standortattraktivität und das Image der Gemeinde Böztal fördert. Böztal präsentiert sich damit als ökologisch fortschrittliche Gemeinde. Der Unterstützungsbeitrag trägt zum Ziel einer klimaneutralen Schweiz bei. Durch die PV-Anlagen gibt es weniger CO2-Ausstoss, womit dem Klimawandel entgegengewirkt wird.

Die Sonne als Energiequelle ist ein freies Gut. PV-Anlagen sorgen damit für eine grössere Unabhängigkeit, da man nicht mehr darauf angewiesen ist Gas, Kohle oder Öl von Externen zu kaufen.

Bestimmungen für den Antrag:
 

  • Eine Auszahlung ist nur pro Anlage möglich. Als Maximalbetrag werden CHF 5'000.- festgelegt.


  • Es wird insgesamt ein Budget von CHF 300'000.- eingesetzt. Bei grosser Resonanz kann bei der Stiftung eine Aufstockung des Betrags beantragt werden. Das Gesamtbudget wird auf 5 Jahre befristet. Wird das Geld in dieser Zeit nicht vollständig aufgebraucht, steht der Restbetrag ab dem 1. Januar 2027 wieder für andere Projekte zur Verfügung.


  • Die Unterstützungsbeiträge der Stiftung entsprechen 100% der staatlich zugestandenen EIV (Einmalvergütung).


  • Alle PV-Anlagen, welche nach dem 01.01.2022 in Betrieb genommen wurden, sind beitragsberechtigt und können auch rückwirkend beantragt werden. 


Weitere Details sind im unten in der Tabelle Antragsformular ersichtlich.